Wissenswertes zum Kauf
VERKAUFSKONDITIONEN
Die Verkaufspreise verstehen sich als Pauschalpreise für die schlüsselfertigen Wohnungen inklusive Miteigentum am Land (gemäss Baubeschrieb und Vertragsunterlagen).
KAUF- UND ZAHLUNGSABWICKLUNG
- Bei Abschluss des Reservationsvertrages ist eine Anzahlung von CHF 50‘000.– zu leisten. Diese Reservationszahlung ist weder zu verzinsen noch sicherzustellen.
- Bei der öffentlichen Beurkundung des Kaufvertrages bzw. der Eigentumsübertragung sind der veräusserden Partei der ganze Landanteil sowie der erstellenden Partei 20 % (abzüglich der Anzahlung) des Werkpreises zu überweisen.
- Die restlichen 80 % des Werkpreises sind in 4 Teilzahlungen nach Baufortschritt zu bezahlen.
- Allfällige Mehrkosten sind bis spätesten zur Bauvollendung hin zu bezahlen.
IM PAUSCHALPREIS INBEGRIFFEN SIND.
- schlüsselfertige und bezugsbereite Wohnung inklusive Umgebung
- vollständige Gebäudeerschliessung inklusive Anschlussgebühren für Kanalisation, Wasser, Elektrisch und Kabel-TV
- Baubewilligungsgebühren
- sämtliche Ausbau- und Installationsarbeiten in dem im Baubeschrieb festgehaltenen Umfang inklusive Teuerung und Abgaben
- alle für die Erstellung des Gebäudes notwendigen Honorare für Geologe, Geometer, Architekt, Ingenieur- und Haustechnikspezialisten
- Kosten für Gebäude-, Bauherrenhaftpflicht- und Bauwesenversicherung bis zur Abnahme respektive Bezug
- Baukreditzinsen
- 1/2-Anteil der Notariats- und Grundbuchgebühren
IM PAUSCHALPREIS NICHT INBEGRIFFEN UND VON DER KÄUFERSCHAFT SEPARAT ZU BEZAHLEN SIND:
- Kosten für zusätzliche Leistungen und bauliche Änderungen (Sonderwünsche) sowie allfällige Honorare, die von der Standardausführung abweichen, und welche weder im Baubeschrieb noch in den Vertragsunterlagen enthalten sind
- Kosten des Architekturbüros für Planungsänderungen und/ oder Zusatzwünsche, berechnet nach Stundenaufwand
- Kosten der Generalunternehmung für Änderungs- und/ oder Zusatzwünsche (Sonderwünsche) und zwar nur von den Mehrkosten gemäss Baubeschrieb
- Kosten für die Schuldbrieferrichtung
- 1/2-Anteil der Notariats- und Grundbuchgebühren
IM KAUFPREIS NICHT ENTHALTEN
- Die Einrichtungsgegenstände in diesem Verkaufsdossier haben nur einen darstellenden Charakter. Sie sind im Kaufpreis nicht enthalten
VERTRÄGE UND GARANTIEN
- Die veräussernde und erstellende Partei verpflichtet sich gegenüber der erwerbenden Partei zur Erstellung der zum Stockwerkeigentum aufgeteilten Liegenschaft gemäss Baubeschrieb.
- Der detaillierte Baubeschrieb bildet einen Bestandteil des Kaufvertrages. Die Kosten für diese Leistungen gehen zu Lasten der erstellenden Partei und sind im Kaufpreis inbegriffen.
- Die erstellende Partei leistet der erwerbenden Partei während 5 Jahren Garantie.
- Die erstellende Partei hat mit den am Bau beteiligten Handwerkern und Unternehmern SIA-Verträge abgeschlossen.
- Es erfolgt eine Garantie-Abnahme nach 2 Jahren durch die erstellende Partei.
SONSTIGES
- Bei einer allfälligen Käufervermittlung durch Dritte entsteht weder gegenüber der veräussernden/erstellenden Partei noch gegenüber der Beauftragten Anspruch auf Ausrichtung einer Provision.
- Die in dieser Projektseite gemachten Angaben dienen der allgemeinen Information und erfolgen ohne Gewähr. Sie bilden nicht Bestandteil einer vertraglichen Vereinbarung.
- Offerte freibleibend. Zwischenverkauf und Preisänderungen bleiben vorbehalten.
- Die vorliegende Projektseite gibt keinen Rechtsanspruch auf Erhalt einer Wohnung.
SONSTIGES
- Baubeginn ist im November 2021 erfolgt
- Bauvollendung/Bezug voraussichtlich Sommer 2023
Impressionen
Hedingen
Hier einige Impressionen aus Hedingen. Wohnen in einem intakten modernen Umfeld