Wissenswertes zum Kauf

 

VERKAUFSKONDITIONEN

Die Verkaufspreise verstehen sich als Pauschalpreise für die schlüsselfertigen Wohnungen inklusive Miteigentum am Land (gemäss Baubeschrieb und Vertragsunterlagen).

KAUF- UND ZAHLUNGSABWICKLUNG

  • Bei Abschluss des Reservationsvertrages ist eine Anzahlung von CHF 50‘000.– zu leisten. Diese Reservationszahlung ist weder zu verzinsen noch sicherzustellen.
  • Bei der öffentlichen Beurkundung des Kaufvertrages bzw. der Eigentumsübertragung sind der veräusserden Partei der ganze Landanteil sowie der erstellenden Partei 20 % (abzüglich der Anzahlung) des Werkpreises zu überweisen.
  • Die restlichen 80 % des Werkpreises sind in 4 Teilzahlungen nach Baufortschritt zu bezahlen.
  • Allfällige Mehrkosten sind bis spätesten zur Bauvollendung hin zu bezahlen.

IM PAUSCHALPREIS INBEGRIFFEN SIND.

  • schlüsselfertige und bezugsbereite Wohnung inklusive Umgebung
  • vollständige Gebäudeerschliessung inklusive Anschlussgebühren für Kanalisation, Wasser, Elektrisch und Kabel-TV
  • Baubewilligungsgebühren
  • sämtliche Ausbau- und Installationsarbeiten in dem im Baubeschrieb festgehaltenen Umfang inklusive Teuerung und Abgaben 
  • alle für die Erstellung des Gebäudes notwendigen Honorare für Geologe, Geometer, Architekt, Ingenieur- und Haustechnikspezialisten
  • Kosten für Gebäude-, Bauherrenhaftpflicht- und Bauwesenversicherung bis zur Abnahme respektive Bezug 
  • Baukreditzinsen
  • 1/2-Anteil der Notariats- und Grundbuchgebühren

IM PAUSCHALPREIS NICHT INBEGRIFFEN UND VON DER KÄUFERSCHAFT SEPARAT ZU BEZAHLEN SIND:

  • Kosten für zusätzliche Leistungen und bauliche Änderungen (Sonderwünsche) sowie allfällige Honorare, die von der Standardausführung abweichen, und welche weder im Baubeschrieb noch in den Vertragsunterlagen enthalten sind 
  • Kosten des Architekturbüros für Planungsänderungen und/ oder Zusatzwünsche, berechnet nach Stundenaufwand
  • Kosten der Generalunternehmung für Änderungs- und/ oder Zusatzwünsche (Sonderwünsche) und zwar nur von den Mehrkosten gemäss Baubeschrieb
  • Kosten für die Schuldbrieferrichtung 
  • 1/2-Anteil der Notariats- und Grundbuchgebühren

IM KAUFPREIS NICHT ENTHALTEN

  • Die Einrichtungsgegenstände in diesem Verkaufsdossier haben nur einen  darstellenden Charakter. Sie sind im Kaufpreis nicht enthalten

 

VERTRÄGE UND GARANTIEN

  • Die veräussernde und erstellende Partei verpflichtet sich gegenüber der erwerbenden Partei zur Erstellung der zum Stockwerkeigentum aufgeteilten Liegenschaft gemäss Baubeschrieb.
  • Der detaillierte Baubeschrieb bildet einen Bestandteil des Kaufvertrages. Die Kosten für diese Leistungen gehen zu Lasten der erstellenden Partei und sind im Kaufpreis inbegriffen. 
  • Die erstellende Partei leistet der erwerbenden Partei während 5 Jahren Garantie.
  • Die erstellende Partei hat mit den am Bau beteiligten Handwerkern und Unternehmern SIA-Verträge abgeschlossen.
  • Es erfolgt eine Garantie-Abnahme nach 2 Jahren durch die erstellende Partei.

 

SONSTIGES

  • Bei einer allfälligen Käufervermittlung durch Dritte entsteht weder gegenüber der veräussernden/erstellenden Partei noch gegenüber der Beauftragten Anspruch auf Ausrichtung einer Provision.
  • Die in dieser Projektseite gemachten Angaben dienen der allgemeinen Information und erfolgen ohne Gewähr. Sie bilden nicht Bestandteil einer vertraglichen Vereinbarung.
  • Offerte freibleibend. Zwischenverkauf und Preisänderungen bleiben vorbehalten.
  • Die vorliegende Projektseite gibt keinen Rechtsanspruch auf Erhalt einer Wohnung.

 

SONSTIGES

  • Baubeginn ist im November 2021 erfolgt
  • Bauvollendung/Bezug voraussichtlich Sommer 2023

Impressionen

Hedingen

Hier einige Impressionen aus Hedingen. Wohnen in einem intakten modernen Umfeld